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Führerscheine für Segelboote und Motorboote

In Deutschland gibt es eine ganze Reihe von Segelscheinen und Motorbootscheinen.
Für Anfänger ist das sicher etwas verwirrend.
Diese Seite soll Ihnen übersichtlich darstellen, welchen Schein Sie für welchen Zweck benötigen.
Manchmal hilft auch unser =>Abkürzungsverzeichnis ganz unten weiter.

Sollte Ihnen irgend etwas unklar sein, lassen Sie es uns bitte wissen, damit wir diese Seite verbessern können.
Wir beraten Sie gerne. - Jetzt im Winterhalbjahr haben wir gaaanz viel Zeit.....
Senden Sie uns einfach eine mail an die untenstehende Adresse.


Motorbootscheine in Deutschland

Für Motorbootfahrer sind auf deutschen Schiffahrtsstraßen amtlich vorgeschrieben:

- Auf Binnenschiffahrtsstraßen (z.B. Donau, Mosel usw. und den Schiffahrtskanälen) ist der =>Sportbootführerschein Binnen-Motor (SBB) (korrekter neuer Name: "Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen") ab 15 PS zwingend vorgeschrieben.
Auf dem Rhein ist er ab 5 PS vorgeschrieben.
Auf den Seen (z.B. Ammersee, Chiemsee, Starnberger See, Forggensee usw.) ist in der Regel keine Motorbootschein vorgeschrieben, da diese Gewässer keine Schiffahrtsstraßen sind.

- Im Küstenbereich bis 3 sm Abstand von der Küste ist der =>Sportbootführerschein See (SBS) (korrekter neuer Name: "Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen") ab 11.03 KW (=15 PS) zwingend vorgeschrieben. Der SBS ist ein reiner Motorbootschein. Segelkenntnisse werden hierbei nicht vermittelt! Der SBS gilt an deutschen und ausländischen Küsten.

- Auf dem Bodensee ist für Motorboote ab 4,4 KW (=6 PS) das =>Bodenseeschifferpatent A vorgeschrieben. Dieses Patent kann einfach durch eine theoretische Ergänzungsprüfung zu einem Sportbootführerschein (Binnen oder See) erworben werden. Eine Praxisprüfung am Bodensee ist dann nicht mehr nötig.

- Auf einigen "einfachen" Gewässern (Teile der Müritz und der Saar) darf in Deutschland ein Mietboot mit einer "Charterbescheinigung" bewegt werden. Diese Charterbescheinigung wird nach Einweisung vom Charterunternehmen ausgestellt und ist daher KEIN amtlicher Führerschein.
Es gelten dabei verschiedene Einschränkungen wie z.B. Nachtfahrverboot und max. 12 km/h, sowie zeitliche Beschränkung und eng begrenzte Reviere.
Die Charterbescheinigung kostet derzeit nach Kundenaussagen ca. 70.- €. Sie muss bei jedem Chartervorgang wieder neu erworben werden.

Generell gilt im Ausland:
Der Schein, der für Deutsche in Deutschland vorgeschrieben ist, ist für Deutsche auch im Ausland vorgeschrieben!
Das bedeutet zum Beispiel in italienischen Gewässern: Obwohl ein Italiener in Italien erst ab 40 PS einen Führerschein braucht, muß ein Deutscher in Italien ab 15 PS einen Sportbootführerschein haben!


Segelscheine in Deutschland

Bei Segelscheinen ist die Lage etwas komlizierter. Es gibt nämlich amtliche und nichtamtliche Scheine.

Nichtamtliche Segelscheine:
Diese Scheine sind freiwillig. Sie haben keine rechtliche Bedeutung und sind daher nirgends vorgeschrieben. Aber die Segelschulen verleihen in der Regel keine Boote, wenn nicht wenigsten ein nichtamlicher Schein vorhanden ist. Die nichtamtlichen Scheine sind ein guter Einstieg für Anfänger. Hierbei steht die Praxisausbildung und die Freude am Segeln im Vordergrund. Die Thorieausbildung beschränkt sich auf das Nötigste.

Nichtamtliche Scheine sind der =>Segelgrundschein des VDS, der =>Katamaranschein und die =>Kindersegelscheine:
Jüngstensegelschein des DSV, Juniorgrundschein des VDS und der Juniorleistungsschein .

Der =>Segelgrundschein ist ein guter Schein für Anfänger, die erste Segelkenntnisse ohne großen Theorieaufwand erwerben wollen.
Der frühere A-Schein war auch ein freiwilliger Schein des DSV. Er wird heute nicht mehr ausgestellt, ist aber in Deutschland noch anerkannt.
Der A-Schein wurde ersetzt durch den amtlichen Sportbootführerschein Binnen.

Amtliche Segelscheine:
Der =>Sportbootführerschein Binnen - Segel ist in Deutschland vorgeschrieben für Segelboote auf bestimmten Berliner Gewässern ab 3 qm Segelfläche.

Auf dem Bodensee ist das =>Bodenseeschifferpatent D ab 12 qm Segelfläche vorgeschrieben. Dieses Patent kann einfach durch eine theoretische Ergänzungsprüfung zum Sportbootführerschein Binnen-Segel oder zum SKS erworben werden. Eine Praxisprüfung am Bodensee ist dann nicht nötig.

Auf den Landesgewässern (z.B. Chiemsee, Ammersee, Starnberger See, Forggensee usw) ist KEIN Segelschein vorgeschrieben, da dort keine Berufsschiffe verkehren und diese Gewässer keine Schiffahrtsstraßen sind.

Der =>Sportküstenschifferschein (SKS) ist ein freiwilliger, amtlicher Schein für Segelyachten und Motoryachten. Die Ausbildung zum SKS umfasst alle Kenntnisse, die zum sicheren Führen einer Yacht in Küstengewässern nötig sind. Vor der Prüfung müssen 300 Seemeilen Ausbildung auf dem Meer nachgewiesen werden.
Der SKS ist gesetzlich NICHT vorgeschrieben, wird aber von den verantwortungvollen Charterunternehmen als Nachweis ausreichender Segelkenntnisse verlangt. Auch im Schadensfall ist es günstig, den SKS gegenüber den Versicherungen vorweisen zu können. Der SKS kann erst nach bestandenem SBS abgelegt werden. Der SKS gilt im Bereich bis 12 sm Abstand von der Küste.
Der frühere BR-Schein war ein freiwilliger, nichtamtlicher Schein des DSV. Der BR-Schein wird nicht mehr ausgestellt. Er wurde ersetzt durch den SKS.

Der =>Sportseeschifferschein (SSS) ist ebenfalls ein freiwilliger, amtlicher Schein. Er gilt im Küstenbereich bis 30 Seemeilen Abstand von der Küste, sowie in der gesamten Ostsee, der Nordsee, im Kanal, im Bristolkanal, in der Irischen und der Schottischen See, im Mittelmeer und dem Schwarzen Meer. Der SSS ist vorgeschrieben für Schiffsführer, die gewerbsmäßig Ausbildung auf Sportbooten in den obigen Gewässern durchführen. Voraussetzung für die Prüfung sind der SBS und 1000 Semmeilen Ausbildungsreise nach Erwerb des SBS. Die Prüfung umfasst Theorie und Praxis. Der SSS hat den früheren BK-Schein ersetzt.
Wenn Sie also eine Ausbildungsreise buchen, achten Sie darauf daß der Schiffsführer mindestens den SSS besitzt, sonst darf er das Schiff nicht führen!

Der =>Sporthochseeschifferschein (SHS) ist wie der SSS freiwillig. Er gilt weltweit auf allen Meeren. Er ist vorgeschrieben für Schiffsführer, die gewerbsmäßig Ausbildung auf der hohen See (z.B. Kanarische Inseln) durchführen. Für die Prüfung sind weitere 1000 Seemeilen nach bestandenem SSS Voraussetzung. Es wird hier lediglich eine Theorieprüfung verlangt.

Funkzeugnisse:
Als Ergänzung für die Bootsführerscheine wurden drei neue Funkzeugnisse für Sportbootfahrer geschaffen.
- Für Binnenschiffahrtsstraßen ist das =>UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschiffahrtsfunk UBI vorgeschrieben, falls Sie am Binnenfunk teilnehmen wollen.
- Für den Küstenbereich genügt das =>Short Range Certificate SRC. Das SRC ist für den Schiffsführer vorgeschrieben, falls ein UKW-Funkgerät an Bord ist.
- Auf der hohen See ist das =>Long Range Certificate LRC sinnvoll. Das LRC ist für den Schiffsführer vorgeschrieben, falls ein Grenzwellen-, Kurzwellen-, oder Satellitenfunkgerät an Bord ist.

 

Die amtlichen Segelscheine, Motorbootscheine und Funkzeugnisse in Deutschland

Sportbootführer-
schein Binnen-
Segel
ab14 Jahrengilt für Segelboote unter 20 m Längevorgeschrieben auf bestimmten Berliner Gewässerngilt auch im Ausland z.B. Gardasee, Comer See, Zürichsee uswDER amtliche
Anfänger-Segelschein für Binnen-
gewässer
(früher A-Schein des DSV)
Sportbootführer-
schein Binnen-
Motor
ab 16 Jahrengilt für Motorboote unter 20m Länge,

auf dem Rhein jedoch unter 15 m Länge(!),

gilt nicht im Küstenbereich
vorgeschrieben ab 11.03 KW
(=15 PS),
auf dem Rhein ab 3.68 KW
(=5 PS)
gilt auch im Ausland z.B. Gardasee, Comer See, Zürichsee uswfrüher A-Schein des DMYV
Bodensee-
schifferpatent A
  vorgeschrieben ab 4 KW (=6 PS)  
Bodensee-
schifferpatent D
  vorgeschrieben ab 12 qm Segelfläche  
      
Sportbootführer-
schein See (SBS)
ab 16 Jahrengilt bis 3 sm Abstand von der Küstevorgeschrieben ab 11.03 KW
(=15 PS), keine PS- oder Längen-Grenze nach oben!

gilt nicht im Binnenbereich

gilt auch im Ausland,
ist auch im Ausland vorgeschrieben

reiner Motorboot-schein(!) für den Küstenbereich
Sportküsten-
schifferschein
(SKS)
ab 16 Jahrengilt bis 12 sm Abstand von der Küsteempfohlen für Yachten im Küstenbereichfreiwillig, gilt auch im Auslandfrüher:
BR-Schein
des DSV
Sportseeschiffer-
schein (SSS)
ab 16 Jahrengilt bis 30 sm Abstand von der Küste und in weiteren Seegebietenempfohlen für Sportschiffer,
vorgeschrieben für Ausbildungsskipper
freiwillig, gilt auch im Auslandfrüher:
BK-Schein
des DSV
Sporthochsee-
schifferschein
(SHS)
ab 18 Jahrengilt auf hoher See weltweitempfohlen für Sportschiffer,
vorgeschrieben für Ausbildungsskipper
freiwillig, gilt auch im Auslandfrüher: C-Schein
des DSV
      
Funkzeugnis UBIab 16 Jahrengilt nur im Binnenfunk gilt auch im Ausland 
Funkzeugnis SRCab 16 Jahrengilt für UKW-Sprechfunk und UKW-GMDSSvorgeschrieben für den Schiffsführer, falls UKW-Seefunkgerät an Bordgilt auch im Auslandreicht für den "normalen" Charterskipper
(früher: UKW-Sprechfunk-zeugnis)
Funkzeugnis LRCab 18 Jahrengilt für alle Sprechfunstellen (auch Satellitenfunk)und für alle GMDSS-Einrichtungenvorgeschrieben für den Schiffsführer, falls "LRC-Seefunkgerät" an Bordgilt auch im Auslandfür Hochseesegler und Ozeanüber-querer
(früher: Allg. Seefunk-
zeugnis)

 

Abkürzungsverzeichnis

DSV = Deutscher Seglerverband
VDS = Verband Deutscher Sportbootschulen
SBS = Sportbootführerschein See (="Küsten-Motorbootschein")
(korrekter neuer Name: "Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen" )

SBB = Sportbootfüherschein Binnen
(korrekter neuer Name: "Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen" )
SKS = Sportküstenschifferschein

SSS = Sportseeschifferschein
SHS = Sporthochseeschifferschein (manchmanl auch SHSS abgekürzt)
BR-Schein = Segelschein Kategorie B, Revierfahrt, (=veraltet)
BK-Schein = Segelschein Kategorie B, Küstenfahrt, (=veraltet)
C-Schein = Segelschein Kategorie C, Hochseefahrt, (=veraltet)
UBI = UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk
SRC = Short Range Certificate
LRC = Long Range Certificate
GMDSS =Global Maritime Distress and Safety System
(=weltweites Seenot- und Sicherheitssystem)

(Letzte Aktualisierung: 28.02.2021)

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